Information Nr. 6: Selbsthilfe bei der Sanierung von SchimmelschädenUmweltambulanzMit Zitaten aus dem Schimmelpilzsanierungs- Leitfaden (2005) |
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Nach Erkenntnissen vieler Experten und wissenschaftlicher Untersuchungen nehmen die gesundheitlichen Folgen von Schimmelexpositionen rapide zu. Sie reichen von chronischen Erkrankungen der Atemwege (allergisches Asthma) und des HNO-Traktes (insbesondere Entzündungen der Nasennebenhöhlen) über Kopfschmerzen bis zur chronischen Erschöpfung.
Achtung:Anerkannte und erfahrene Umweltmediziner fordern ein Umdenken:
„Bei Verdacht auf mikrobielle Belastungen muss auch nach nicht sichtbarem Vorkommen gesucht werden. Selbst alter, trockener Befall muss untersucht und dann entfernt werden, denn auch von versteckten, abgetöteten trockenen Pilzen wie Bakterien können MVOC (flüchtige Stoffwechselprodukte) sowie Toxine in die Raumluft gelangen und allergische wie toxische Wirkungen auslösen!
Dem vom Umweltbundesamt herausgegeben Schimmelpilz- Leitfaden (2002) und dem Schimmelpilzsanierungs- Leitfaden (2005) kann u.a. entnommen werden: „Schimmelpilzquellen im Innenraum sind aus Gründen des vorbeugenden Gesundheitsschutzes zu beseitigen“.
Ursachen:
Feuchteschäden können schnell zu einem gesundheitsgefährdenden Schimmelwachstum führen:Die Feuchtegrenze, unterhalb derer kein Wachstum von Schimmelpilzen auf Materialien stattfndet, liegt bei ca. 70 % relativer Feuchte an der Oberfläche. Mit zunehmendem Feuchtegehalt steigt die Wahrscheinlichkeit, dass Schimmelpilzwachstum auftritt. Bei 80 % relativer Feuchte an der Oberfläche sind die Wachstumsbedingungen für fast alle innenraumrelevanten Schimmelpilzarten erreicht.
Bei noch höheren Oberflächenfeuchten können alle Schimmelpilzarten sowie Bakterien wachsen.
Die Wachstumsvoraussetzungen, Feuchtigkeit und Temperatur, können im Praxisfall nicht getrennt voneinander betrachtet werden, da sich die Lage der minimalen und optimalen Feuchtigkeit bei unterschiedlichen Temperaturen verschieben kann.
Weitere Einflüsse auf ein mikrobielles Wachstum haben die im Innenraum meist ausreichend vorhandenen Nährstoffe und der pH-Wert, der optimal im Bereich zwischen pH 5 und pH 7 liegt.
Sanierung:
Aus: “Leitfaden, Abs. 3 Vom Raumnutzer selbst durchzuführende Maßnahmen:
Bei Pilzbefall soll immer die Ursache abgeklärt und beseitigt werden. Raumnutzer/innen können kleineren Schimmelpilzbefall selber beseitigen, wenn sie nicht allergisch auf Schimmelpilze reagieren, an chronischen Erkrankungen der Atemwege leiden oder ein geschwächtes Immunsystem haben.
Bei größerem Schimmelpilzbefall ist es ebenfalls oft sinnvoll Sofortmaßnahmen zu ergreifen, bevor die eigentliche Sanierung beginnt. Auch hier kann der Bewohner einiges selber machen. Die Sofortmaßnahmen dürfen aber nicht zu „Dauermaßnahmen" werden, ohne dass die Ursachen erkannt und beseitigt werden. Die eigentliche Sanierung soll von Spezialfirmen durchgeführt werden“.
Aus: “Sanierungs- Leitfaden, Abs. 3.1 Beseitigung des Befalls kleinerer Flächen
Maßnahmen zur Beseitigung von Schimmelpilzbefall kleineren Umfangs (z. B. < 0,5m2, nur ober-flächlicher Befall) können ohne Beteiligung von Fachpersonal durchgeführt werden.
Die Ursache muss aber erkannt und beseitigt werden. Wichtig ist, möglichst staubarm zu arbeiten. Grundsätzlich sollten mit Schimmelpilzen befallene Flächen nie trocken abgerieben werden, damit die Sporen nicht in der Raumluft verwirbelt werden.
Von Schimmelpilzen befallene Materialien müssen gründlich gereinigt werden. Sofern dies nicht möglich ist, z. B. bei in die Polsterung von Möbeln eingedrungenem Schimmelpilzbefall, sollten sie vollständig entfernt werden. Eine bloße Abtötung von Schimmelpilzen reicht nicht aus, da auch von abgetöteten Schimmelpilzen allergische und reizende Wirkungen ausgehen können.
Um eine Verteilung der Sporen in die Raumluft möglichst zu begrenzen, sollte die befallene Fläche zunächst feucht abgewischt oder mit einem Staubsauger mit Feinstaubfilter (HEPA-Filter) abgesaugt werden (siehe unten). Der Staubsauger (z. B. am DMT-Zeichen oder dem TÜV-Zeichen „für Allergiker geeignet") sollte zusätzlich auf Gehäuse-Dichtigkeit nach EN 1822 geprüft sein.
Schutzmaßnahmen beachten!
Maßnahmen im Einzelfall:
Entsorgung der mit Schimmelpilzen befallenen Materialien:
Nicht mehr verwendbare befallene/bewachsene Gegenstände sollten - wenn möglich in reißfesten Foliensäcken luft- und staubdicht verpackt - mit dem Hausmüll entsorgt werden.
„Anti-Schimmel"-Mittel:
Essig ist ungeeignet!
Bei der Anwendung von „Anti-Schimmel"-Mitteln (insbesondere mit Chlor) in der Wohnung kann es während und nach der Anwendung noch einige Zeit zu einer Freisetzung von chemischen Wirkstoffen in die Raumluft kommen, die Gesundheit gefährden können. Es wird daher grundsätzlich – auch vom Umweltbundesamt - vom Einsatz solcher Produkte in bewohnten Räumen abgeraten“.
Sofortmaßnahmen vor einer Sanierung bei größerem Befall (siehe auch:“ Leitfaden, Abs. 3.2):
Bei massiven Schimmelpilzschäden (Befallsfläche größer circa 0,5m2) dem Befall auch in tieferen Bauteilschichten, und muffigem Geruch in der Wohnung auch nach Entfernung des oberflächlichen Pilzbefalls bestehen sowie dem Auftreten von Krankheiten, sollten die Ursachenermittlung und die Gefährdungsbeurteilung unbedingt durch Sachverständige erfolgen und die Sanierung durch Fachfirmen durchgeführt.
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